Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Interessierte,
Sie interessieren sich für die demografische Zukunft unserer Stadt? Herzlich willkommen in unserem Forum. Wir erarbeiten Lösungsvorschläge zu bestehenden und bereits heute absehbaren Problemen unserer Stadtgesellschaft. Unser Blick richtet sich nicht nur bis zu den Stadtgrenzen. Wir sind heute bereits in sehr jungen Jahren mobil und sind bzw. werden dies bis ins hohe Alter bleiben. Demografie-Strategie bedeutet: Wie schaffen wir es, den demografischen Wandel so zu gestallten, dass wir in allen Lebensabschnitten die größtmögliche Wahl- und Entscheidungsfreiheit besitzen. Teilhabe, Lebensqualität, ein generationsübergreifendes Miteinander und Selbstbestimmtheit sind für uns elementare Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung der Stadtgesellschaft.
Es grüßt Sie herzlich,
Ihr Hartmut Fricke,
1. Vorsitzender DSF e. V.
Unsere Broschüre zum "Wohnen und Leben im Alter" stieß auf große Zustimmung. Wir drucken derzeit neue Exemplar. Gerne können Sie sich hier den Flyer herunterladen.
Das DSF ist ein offenes Forum. Jeder Bürger und jede Bürgerin der Stadt Bad Säckingen und der Umgebung ist eingeladen, sich in das Forum einzubringen.
Wesentliche Ziele des Forums sind, die Öffentlichkeit für demografische Themen zu sensibilisieren und Handlungs-empfehlungen für die Stadt zu erarbeiten.
Die Ansprechpartner des Forums sind Hartmut Fricke (1. Vorsitzender) und Annerose Schöke-Philipp (2. Vorsitzende). Sie erreichen sie über folgende
E-Mail-Adresse:
post(at)dsf-bs.info
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DSF Bad Säckingen e. V.
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Demografie-Strategisches Forum DSF e. V.
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Bestätigung über Zuwendung für das Finanzamt
Das Demografie-Strategische Forum DSF e. V., Postfach 1023, 79701 Bad Säckingen, ist nach dem letzten Bescheid vom 03.09.2015 des Finanzamtes Waldshut-Tiengen, Steuer-Nr. 20001/66550 gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
Spenden an das Demografie-Stragische Forum DSF e. V. sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.
Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne §§ 51ff. AO verwendet wird.