Wir verstehen uns als offenes Forum. Offen bedeutet, dass jede und jeder, der sich für unsere Arbeit im Bereich des demografischen Wandels interessiert, bei uns mitmachen kann.
Seit Juli 2015 sind wir ein Verein und freuen uns über jedes neue Mitglied.
Wir erheben keinen Mitgliedsbeitrag, da wir davon überzeugt sind, dass diejenigen, die sich engagieren, nicht zusätzlich finanziell belastet werden sollen.
Unsere Arbeitsgruppen arbeiten an verschiedenen Themen und stellt die Ergebnisse der Bevölkerung zur Verfügung. So hat die AG Infrastruktur und Wohnen beispielsweise die Broschüre "Wohnen und Leben im Alter" entwickelt. Zudem gibt es regelmäßig Veranstaltungen zu unseren Themenschwerpunkten.
Wenn Sie unsere Arbeit finanziell oder ideell unterstützen möchten, so freuen wir uns über Ihre Spende. Eine Spendenquittung können wir Ihnen gerne ausstellen.
Kontoverbindung:
IBAN: DE54 6845 2290 0077 0705 55
BIC: SKHRDE6WXXX
Sparkasse Hochrhein
Gerne können Sie Kontakt mit uns aufnehmen, falls Sie weitere Fragen haben sollten.
Das Demografie-Strategische Forum DSF e. V., Postfach 1023, 79701 Bad Säckingen, ist nach dem letzten Bescheid vom 03.09.2015 des Finanzamtes Waldshut-Tiengen, Steuer-Nr. 20001/66550 gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
Spenden an das Demografie-Stragische Forum DSF e. V. sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.
Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne §§ 51ff. AO verwendet wird.
Kontaktieren Sie uns:
DSF Bad Säckingen e. V.
Postanschrift:
Demografie-Strategisches Forum DSF e. V.
c/o Hartmut Fricke | Postfach 1023 | 79701 Bad Säckingen
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Bestätigung über Zuwendung für das Finanzamt
Das Demografie-Strategische Forum DSF e. V., Postfach 1023, 79701 Bad Säckingen, ist nach dem letzten Bescheid vom 03.09.2015 des Finanzamtes Waldshut-Tiengen, Steuer-Nr. 20001/66550 gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
Spenden an das Demografie-Stragische Forum DSF e. V. sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.
Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne §§ 51ff. AO verwendet wird.